Es ist irgendwie ein wenig frustrierend. Ich habe noch so viele Dinge im Kopf, über die ich gerne schreiben würde. Aber am Ende kommt doch immer ein Kusch dazwischen. Mensch könnte fast seine Uhr danach stellen. Oder zumindest den Kalendar: „Oh, schon wieder eine neue Affaire für Kusch, dann ist heute also Mittwoch“…
Dieses mal ist hat er allerdings selber wenig getan, sondern ist nur in den Sog einer anderen Affaire geraten. Momentan gibt es in der Hamburgischen Bürgerschaft einen Parlamentarischen Untersuchungsausschuß (PUA), der sich mit dem geschlossenen Heim für auffällige Jugendliche beschäftigt. Dort sind Jugendliche ohne die entsprechende rechtliche Grundlage eingesperrt und zum Teil auch mit Betäubungsmittel ruhig gestellt worden. Ausserdem gibt es massive Zweifel, ob die privaten Sicherheitskräfte über die entsprechende pädagogische Ausbildung verfügen. Dazu kommen noch mehrere Ausbrüche und einiges anderes. Auf jeden Fall ist dort anscheinend vieles schief gelaufen.
Unter anderem wurden auch leitende Mitarbeiter der beteiligten Behörden und einige SenatorInnen als Zeugen vorgeladen. Da ein PUA nach den Regel der Strafprozeßordnung abläuft, dürfen Zeugen von den Aussagen der vorhergehenden keine Kenntnis haben, zumindest nicht den genauen Wortlaut. Da sich solch ein PUA über relativ lange Zeit hinzieht, werden deswegen die Protokolle unter Verschluss gehalten.
So weit, so schön. Leider wurde sich daran nicht gehalten. Über die Senatskanzlei wurden diverse Behörden und Mitarbeiter mit den Protokollen versorgt. Dabei vor allem Personen, die noch nicht vor dem Ausschuss ausgesagt haben, allerdings noch vorgeladen sind. Auch stellt sich die Frage, in wie weit bisherige Aussagen aufeinander abgestimmt werden konnten.
Doch nun zu Kusch. Seine Justizbehörde hat das Protokoll seiner Aussage aus der Sentaskanzlei unangefordert erhalten. Zwar steht es ihm zu, das Protokoll seiner eigenen Aussage zu erhalten, besonders vor dem Hintergrund der beantragten Beugehaft. Dennoch muss es erst offiziell beantragt werden, und nicht mal eben so verschickt werden.
Besonder beeindruckend ist die Rechtfertigung für diesen Vorgang. Justizsenator Kusch habe angenommen, es handele sich um eine „kleine Wiedergutmachung für die vollkommen inakzeptable Behandlung“.
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2006-03-21 um 12:01 |
[…] Interessanterweise wird diese Sichtweise nicht auf den Senator Kusch übertragen. Auch dieser hatte Kenntnis von Protokollen in seiner Behörde, die Zirkulation allerdings nicht unterbunden. Allerdings seien die Mitarbeiter der Justizbehörde nur “zufällig” auf den Verteiler gekommen. Und Kusch habe sich mit den Protokollen nicht auf seine Aussage vorbereiten können, denn genau diese wird ja in den Protokollen wiedergegeben. […]