Unter diesem Titel ist ein Artikel von im Rahmen der BürgerInnenrechte-Reihe des Bundesverbandes der Grünen Jugend erschienen. Hier die Einleitung:
Videoüberwachung wird gerne als Mittel verkauft, um Sicherheit auf Straßen und Plätze zu bringen. Grundsätzlich geht dabei die Unschuldsvermutung baden, denn jede Person wird erfasst. Gesetzliche Regelungen zur Videoüberwachung sind Ländersache, denn sie wird als präventive Massnahme angesehen und verkauft. In Hamburg gibt es seit Juni 2005 eine entsprechende Passage im Polizeigesetz – und auf der Reeperbahn einige Überwachungsanlagen. Doch wie erfolgreich ist diese Massnahme wirklich? (mehr…)