Momentan wird ja in der Stadt viel über den Koalitionsvertrag zwischen der CDU und den Grünen gesprochen. Nicht der vor der der Wahl formulierte Wunsch, aber auf Grund des Wahlergebnisses und der SPD Ablehnung einer rot-rot-grünen Option die einzige Alternative zu einer großen Koalition. Da lohnt es sich, einmal in die Feinheiten zu sehen. Besonders von Umweltverbänden wird die Formulierung zu Moorburg kritisiert, aber auch die Elbvertiefung steht in der Kritik.
Auch für mich ist Moorburg ein entscheidendes Thema in diesem Kompromiss. Und auf den ersten Blick scheint die Formulierung im Koalitionsvertrag an dieser Stelle äußerst schwammig:
Die zuständige Behörde entscheidet rechtlich über die Genehmigungs- und Erlaubnisanträge zum Bau eines Kohlekraftwerks in Moorburg.
Auf den ersten Blick habe auch ich gedacht, so geht das nicht. Auf der ersten Debatte zu dem Koalitonsvertrag wurden allerdings auch die rechtlichen Fallstricke deutlich, die hier zu beachten sind. Durch die Absprachen des CDU-Senates mit dem Vattenfall-Konzern befindet sich der Bau des Kohlekraftwerkes schon im Genehmigungsverfahren. Zwei unterschiedliche Genehmigungen sind für diesen Klimakiller nötig. Einerseits die Genehmigung der Immissionen. Dafür ist das entsprechende Bundesgesetz maßgeblich. Man kann die Auffassung haben (und ich teile diese), es würde zu viel Feinstaub ausgestoßen. Alle gesetzlichen Grenzwerte werden jedoch eingehalten, so dass diese hier kein Spielraum zum Verweigern der Genehmigung existiert.
Komplizierter ist das mit der Wasserrechtlichen Genehmigung. Diese ist nötig, weil Elbwasser zur Kühlung genutzt werden soll. Hier hat die zuständige Behörde (für Stadtentwicklung und Umwelt) einen Ermessensspielraum, mit dem diese Genehmigung verweigert werden kann. Diese Position hat unsere Bürgerschaftsfraktion auch schon im Wahlkampf vertreten:
Die Erteilung der wasserrechtlichen Erlaubnis steht im Ermessen der zuständigen Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt. Das heißt: Vattenfall hat keinen Anspruch auf die Erteilung der Erlaubnis, die Behörde hat nach pflichtgemäßer Abwägung der wasserwirtschaftlichen Belange zu entscheiden. Eine Beeinträchtigung der Wasserqualität führt dazu, dass die Behörde die Erteilung der Erlaubnis versagen darf.
Das Problem hier ist nur, die Behörde darf nur auf Grund von „Abwägung der wasserwirtschaftlichen Belange“ entscheiden, andere Beweggründe dürfen keine Rolle spielen. Also darf erst recht keine politische Entscheidung in einem Koalitionsvertrag die spätere Genehmigung vorgeben. Würde in einem Koalitionsvertrag stehen „Die Vertragspartner sind sich einig, dass die Wasserrechtliche Genehmigung für das Kohlekraftwerk Moorburg zu verweigern ist.“ wäre Tür und Tor für Vattenfall geöffnet, gegen diese Entscheidung erfolgreich zu klagen. Das ist auf den ersten Blick schwer nachzuvollziehen, besonders für einen Nicht-Juristen wie mich.
Achja, durch die Formulierung über die Ausschreibung des Fernwärmenetzes fällt die Möglichkeit für Vattenfall weg, den zweiten Block rentabel zu betreiben. Nur ein Block würde zwar weniger Wasser erwärmen, und damit im Genehmigungsverfahren weniger problematisch sein. Doch wenn Vattenfall jetzt nur einen Block bauen wollen würde, wäre es ein komplett neues Verfahren, in dem man ganz neue Möglichkeiten hätte, auch politische einzugreifen.
In diesem Punkt kann ich also mit dem Koalitionsvertrag leben.
UPDATE: Ich habe den Artikel etwas gekürzt, da ich hier keine falschen Absichten irgendjemand unterstellen möchte.